Was ist ein Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist ein im Schweizer ZGB geregeltes, höchstpersönliches Recht: Es berechtigt Sie (und je nach Vertrag Ihren Ehepartner) ausschliesslich zur eigenen Wohnnutzung — die Immobilie kann nicht an Dritte vermietet werden. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und erlischt in der Regel mit dem Tod der berechtigten Person.
Wohnrecht oder Nutzniessung?
Die Nutzniessung ist umfassender: Sie umfasst Nutzung und Erträge (z. B. Mieteinnahmen). Das Wohnrecht ist einfacher und rein persönlich — Sie wohnen selbst darin. Weil der Käufer die Immobilie nach Ihrem Auszug oder Tod freier verwerten kann, ist der Kaufpreis beim Wohnrecht üblicherweise höher als bei der Nutzniessung, aber tiefer als bei einem klassischen Verkauf.
Für wen ist das Modell geeignet?
Für Menschen, die ihre gewohnte Umgebung — Nachbarschaft, Garten, Erinnerungen — nicht verlassen möchten und gleichzeitig Kapital freisetzen wollen. Besonders geeignet, wenn Sie planen, langfristig selbst zu wohnen und keine Vermietung beabsichtigen. Das Wohnrecht ist rechtlich klar, einfach zu verstehen und für viele Familien die transparenteste Lösung.
Kosten und Unterhalt
Als Wohnberechtigte tragen Sie in der Regel die laufenden Nebenkosten (Heizung, Strom, kleiner Unterhalt). Grössere Investitionen wie Dach, Fassade oder Heizung fallen auf den neuen Eigentümer. Alle Details werden im notariellen Vertrag klar geregelt — ohne Überraschungen.