Was bedeutet Nutzniessung?
Die Nutzniessung (lat. „usus fructus“) ist ein im Schweizer ZGB verankertes, dingliches Recht. Der Nutzniesser darf die Immobilie vollumfänglich nutzen — bewohnen, vermieten und die Erträge behalten. Er trägt im Gegenzug den gewöhnlichen Unterhalt, während grosse Investitionen beim neuen Eigentümer liegen. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich vollständig gesichert.
Wie funktioniert der Verkauf?
Der Verkaufspreis wird auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie berechnet und um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung reduziert. Je jünger die verkaufende Person, desto höher der Wert des Nutzniessungsrechts — und desto geringer der ausbezahlte Kaufpreis. Der Käufer erwirbt somit die sogenannte „nackte Eigentümerschaft“ und wird erst nach Erlöschen der Nutzniessung wirtschaftlich vollberechtigt.
Für wen eignet sich das Modell?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ab etwa 65 Jahren, die in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten und gleichzeitig Kapital für den Ruhestand, gesundheitliche Bedürfnisse, Reisen oder eine Schenkung zu Lebzeiten an Kinder und Enkel benötigen. Auch als Instrument der Nachlassplanung wird die Nutzniessung häufig eingesetzt, um die Erbschaftsteuer zu optimieren und die Familie schon heute abzusichern.
Sicherheit und Notar
Der Vertrag wird von einem unabhängigen Notar erstellt und öffentlich beurkundet. Die Nutzniessung wird als eigenständiges Recht im Grundbuch eingetragen — sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten und ist gegenüber Dritten voll wirksam.